Sie können die Beihilfe-App nutzen sofern Sie bereits Beihilfeanträge bei uns eingereicht und Beihilfe erhalten haben. Ihren ersten Beihilfeantrag müssen Sie daher auf dem Postweg oder per DE-Mail bei uns einreichen. Nachdem Sie von uns eine Beihilfenummer erhalten haben, können Sie sich mit Ihrem Vornamen und Namen, dem Geburtsdatum und der Beihilfenummer in der Beihilfe-App registrieren.

Ist die Registrierung nicht erfolgreich, wiederholen Sie bitte die Anmeldung und überprüfen Ihre Eingaben. Bitte beachten Sie, dass Sie als Beihilfenummer nur die 8 Zahlen nach "BF" ohne den Schrägstrich eingeben (z. B. "12345678"). Bei nicht korrekten Angaben schlägt die Registrierung fehl. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der Beihilfe-App eine stabile Internetverbindung nötig ist.

Für technische Fragen bei der Registrierung wenden Sie sich bitte an kvs-support@ak-hsw.de.
Bei fachlichen Fragen schreiben Sie an bf@kv-sachsen.de.

Nach den Besonderen Bestimmungen für die Nutzung der Beihilfe-App können Sie folgende Belege mit der Beihilfe-App an uns senden:

  • Arzt- und Zahnarztrechnungen aller Art (nebst aller Anlagen wie z. B. Material- und Laborkostennachweise)
  • Krankenhausrechnungen
  • Pflegeheimrechnungen
  • Rechnungen von Reha, Kur und Anschlussheilbehandlungen
  • Rechnungen über psychotherapeutische Leistungen
  • Rechnungen vom Heilpraktiker
  • Rechnungen über Heilbehandlungen
  • Rechnungen von Hebammen
  • Rechnungen für Hilfsmittel
  • Rezepte für Medikamente und Heilbehandlungen
  • Erstattungsnachweise von anderen Leistungsträgern (z. B. der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherung)

Im Rahmen der Nutzungsbedingungen können Sie Belege schnell und unkompliziert einreichen. Sie sparen Porto und den Weg zum Briefkasten. Da der Postweg entfällt, verkürzt sich die Zeit bis zur Bearbeitung Ihres Antrags.

Diese Angaben dürfen Sie nicht über die Beihilfe-App einreichen. Verwenden Sie hierfür unseren Beihilfeantrag und übersenden diesen zusammen mit den Belegen auf dem Postweg oder per DE-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag unterschrieben ist.

Ja. Anhand der darin enthaltenen Informationen zur Anspruchsberechtigung, die Bestandteil des Bescheids/der Entscheidung sind, müssen Sie sorgfältig prüfen, welche Angaben wir der Beihilfegewährung zu Grunde gelegt haben.

Sollten Sie feststellen, dass wir bei der Berechnung der Beihilfe von nicht zutreffenden Voraussetzungen ausgegangen sind, teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich mit. Wir werden dann die Daten in unserem Abrechnungssystem entsprechend fortschreiben und die Beihilfe bei Bedarf neu festsetzen.

Nein. Es sind nur die Belege einzureichen.

Nein. Beihilfeanträge reichen Sie bitte mit den dazugehörigen Belegen auf dem Postweg oder per DE-Mail ein.

Nein. Fotografieren Sie jedem Beleg einzelnen bzw. bei mehrseitigen Belegen jede Seite. Werden mehrere Belege auf einmal fotografiert, können wir diese nicht bearbeiten.

Ja. Wenn uns die Vollmacht bereits vorliegt und Sie die Nutzungsbedingungen aus Sicht des Beihilfeberechtigten bestätigen können. Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe immer auf das Konto überwiesen wird, das in unserem Abrechnungssystem hinterlegt ist. Der Bescheid wird ebenfalls an die bei uns hinterlegte Adresse geschickt.

Selbstverständlich können Sie Ihren Beihilfeantrag weiterhin per Post einreichen. Die Beihilfe-App stellt nur eine zusätzliche Möglichkeit dar. Eine parallele Einreichung der Belege, d. h. per Beihilfe-App und zusätzlich nochmals per Post, ist jedoch nicht zulässig.

Ja. Sie erleichtern uns jedoch die Bearbeitung Ihres Antrags, wenn Sie die Belege nach Personen sortiert fotografieren.

Bitte bewahren Sie die Belege in jedem Fall auf, bis Sie den Bescheid von uns erhalten haben. Sofern Sie gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen, sollten Sie die Belege bis zum Abschluss des Verfahrens aufbewahren.

Nein. Bitte verwenden Sie hierfür den Antrag auf Erstattung von Heilbehandlungskosten anlässlich eines Dienstunfalls und übersenden diesen zusammen mit den Belegen auf dem Postweg oder per DE-Mail.

Für unsere Prüfung, ob Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten (z. B. einem Unfallverursacher) oder vorrangige Ansprüche gegenüber anderen Kostenträgern (z. B. der gesetzlichen Unfallversicherung) bestehen könnten, benötigen wir weitere Informationen. Die von uns benötigten Angaben zum Hergang und Ort des Unfalls bzw. der Verletzung teilen Sie uns bitte im Beihilfeantrag mit, den Sie zusammen mit den betreffenden Belegen auf dem Postweg oder per DE-Mail übersenden.

Nein. Mit der Beihilfe-App dürfen nur Belege eingereicht werden. Die Beihilfe-App ist hierfür nicht vorgesehen.

Nein. Häufig führt die Geburt auch zu Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Beihilfeberechtigten, die Sie uns mit einem Beihilfeantrag schriftlich mitteilen müssen.

Nein. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Pflegegeld für häusliche Pflege ist immer eine Bestätigung erforderlich, ob die Pflege im beantragten Zeitraum unterbrochen wurde (z. B. durch eine Krankenhausbehandlung oder Urlaub der Pflegeperson). Verwenden Sie deshalb hierfür bitte unseren Beihilfeantrag und gegebenenfalls die Anlage „Pflege“. Fügen Sie beim Erstantrag sowie bei Änderungen stets den Leistungsbescheid der Pflegeversicherung bei.

Android:
Die Beihilfe-App unterstützt Smartphones und Tablets mit Android ab Version 4.5.

iOS:
Die Beihilfe-App funktioniert mit iOS-Betriebssystemen in den Versionen 11 und 12.

Die Beihilfe-App unterstützt folgende Apple Endgeräte:
iPhone ab der Version 5S und iPad ab der Version Air / mini.

Darüber hinaus muss die Kamera Ihres Smartphones über eine Auflösung von mindestens 5 Megapixeln verfügen.

Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen im Ausland bieten wir die Beihilfe-App derzeit nur in deutschen App-Stores an. Wenn Sie ein Android-Gerät nutzen, können Sie im Google Play-Store das Land wechseln. Wie das geht, beschreibt z. B. dieser Artikel: praxistipps.chip.de/im-play-store-das-land-wechseln-geht-das_12008.

Grundsätzlich wurde die Beihilfe-App in der iOS Version für das iPhone entwickelt. Sie können unsere Beihilfe-App dennoch mit Ihrem iPad nutzen. Hierzu müssen Sie bei der Suche im Apple App Store einmalig die Sucheinstellung von „Nur iPad“ auf „Nur iPhone“ umstellen.

Nein. Sie können sich leider nur mit einer Beihilfenummer in der Beihilfe-App registrieren. Wenn Sie eine weitere Beihilfenummer registrieren möchten, müssen Sie die Beihilfe-App auf ein weiteres kompatibles Endgerät installieren.

Teilen Sie uns bitte zunächst Ihren neuen Namen auf dem Postweg oder per DE-Mail mit. Danach kann es allerdings bis zu 30 Tage dauern, bis Sie die Beihilfe-App mit dem neuen Namen registrieren können. Sollte die Registrierung also mit dem neuen Namen noch nicht funktionieren, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Es ist nicht möglich den Namen in der Beihilfe-App nach einmal erfolgter Registrierung zu ändern. Wenn Sie Ihren Namen ändern möchten, müssen Sie die Beihilfe-App einmal deinstallieren und sich anschließend neu registrieren.
Aber auch wenn Sie sich mit Ihrem alten Namen registriert haben (und dies nicht mehr ändern möchten), hat das keine Auswirkungen auf die richtige Bearbeitung Ihrer Belege. Diese werden Ihnen automatisch richtig zugeordnet.

Eine nachträgliche Änderung Ihrer Registrierungsdaten ist nur möglich, wenn Sie innerhalb der Beihilfe-App das Profil zurücksetzen oder die Beihilfe-App deinstallieren und neu installieren.

Wenn Sie mehrere Belege oder Belege mit mehreren Seiten gleichzeitig an uns senden möchten, fassen Sie diese bitte zusammen. Um einer Einreichung weitere Belege oder Belegseiten hinzuzufügen, drücken Sie einfach auf das Plus-Symbol. Nun können Sie einen weiteren Beleg bzw. eine weitere Seite fotografieren oder scannen. Drücken Sie den Button "Einreichen" bitte erst, nachdem Sie alle Belege erfasst haben. Gleiches gilt, wenn Sie sowohl Ihre eigenen Belege als auch die Ihrer Angehörigen einreichen.

Grundsätzlich ist es möglich, die Belege zu fotografieren und zu sammeln, ohne sie bei uns einzureichen. Die Beihilfe-App speichert die fotografierten Belege und sie werden auch nicht automatisch nach einer gewissen Zeit gelöscht. Wir können jedoch nicht garantieren, dass die Belege etwa durch ein Update gelöscht werden.

Generell empfehlen wir, die Belege solange aufzubewahren, bis Sie von uns die Beihilfe erhalten haben. Dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Android:
Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Seiten des Belegs in einer Übersicht. Wenn Sie eine Seite löschen möchten, drücken Sie bitte etwas länger auf die gewünschte Miniaturansicht. Dann erscheint die Nachricht Einreichung entfernen: Bestätigen Sie diese mit Entfernen. Die Seite wird gelöscht.

iOS:
Vor der Einreichung sehen Sie alle erfassten Seiten des Belegs in einer Übersicht. Oben rechts auf dem Bildschirm gibt es den Button Bearbeiten. Drücken Sie auf diesen. Anschließend erscheint an allen angezeigten Miniaturbildern der Seiten entweder ein kleines Kreuz oder ein roter Kreis mit einem weißen Balken in der Mitte. Berühren Sie das Symbol auf der Seite, die Sie löschen möchten. Die Seite wird entfernt.

Nein. Derzeit noch nicht. Bitte reichen Sie alle Belege mit der Fotofunktion der Beihilfe-App ein.

Die Fotos werden ausschließlich in der Beihilfe-App gespeichert. Sie finden diese unter dem Menüpunkt Einreichungen. Eine Speicherung außerhalb der Beihilfe-App oder eine Übertragung an andere Geräte und Speichermedien ist derzeit nicht möglich.

Das von Ihnen in der Beihilfe-App vergebene Passwort wird ausschließlich auf Ihrem Smartphone gespeichert. Anders als bei einem zentral verwalteten Login-Bereich einer Webseite haben wir keinerlei Zugriff auf Ihre Login-Daten. Aufgrund dieser sicheren Architektur ist es uns nicht möglich, Passwörter zurückzusetzen.

Wir empfehlen Ihnen daher, in diesem Fall die Beihilfe-App noch einmal neu zu laden und sich erneut zu registrieren. Die in der Beihilfe-App gespeicherten Fotos der bisherigen Einreichungen werden dabei gelöscht.